Fragen und Antworten

Heimgegangene Kinder

Frage: Kinder, die sterben, bevor sie verantwortlich sind, kommen, soweit ich weiß, in den Himmel. Inwieweit haben sie ewiges oder göttliches Leben, das doch in unserer gegenwärtigen Haushaltung durch die Erkenntnis des Vaters und des Sohnes (Joh 17,3) und durch den Glauben an den Sohn (Joh 3,16) gekennzeichnet ist? Auch solchen, die nie vom Evangelium der Gnade gehört, aber dennoch das ewige Evangelium angenommen haben und Gott als ihren Schöpfer verehren, kann man die erwähnten Kennzeichen doch nicht direkt zuordnen. Gehören genannte Personengruppen zur Versammlung Gottes, zur Braut Christi?

Antwort: Wenn der Herr Jesus in Seinem Gebet in Johannes 17 sagt: „Dies aber ist das ewige Leben, daß sie dich, den allein wahren Gott, und den du gesandt hast, Jesum Christum, erkennen“ (Vers 3), so ist das nicht eigentlich eine Definition des ewigen Lebens, sondern mehr eine Beschreibung dessen, wozu es befähigt: Gott, den Vater, und den Sohn zu erkennen und zu genießen. Ohne die göttliche Natur ist der Mensch dazu nicht fähig, selbst dann nicht, wenn ihm aufgrund des Werkes Christi alle Sünden vergeben wären. Ganz allgemein können wir sagen: Wenn Gott Menschen mit Sich in Verbindung bringen will, und sei es auch nur, um sie in Sein Reich auf der Erde einzuführen, dann möchte Er sich ihnen in Seiner unfaßbaren Gnade zu erkennen geben, möchte sich ihnen offenbaren. Um diese Offenbarung aufnehmen zu können, braucht man göttliches Leben. Das aber kann man nur durch die neue Geburt bekommen. Das Eingehen in das Reich Gottes, auch wenn es sich nur um seine irdische Form, das Tausendjährige Reich, handelt, setzt voraus, daß man von neuem geboren wird (Joh 3,3.5).

Wenn nun Kinder in unmündigem Alter sterben, gehen sie ohne Frage in den Himmel; denn der Sohn des Menschen war gekommen, um das Verlorene zu erretten (Mt 18,10.11). Aber ob jemand zur Versammlung Gottes gehört, wird nicht durch die Frage des ewigen Lebens entschieden. Dafür ist ein anderes Merkmal ausschlaggebend: ob die Person durch den Besitz des Heiligen Geistes zu denen gehört oder gehörte, die zu einem Leibe getauft und mit einem Geist getränkt worden sind (l Kor 12,13). Das aber trifft auf die heim-gegangenen Kinder nicht zu. Deswegen gehören sie m.E. nicht zur Versammlung Gottes, weil sie nie den Heiligen Geist besessen haben. Doch wer und was könnte Gott in Seiner souveränen Gnade daran hindern, auch ihnen ewiges Leben zu schenken? Allein kraft dieses Lebens werden und können sie ja den Vater in dem Sohn schauen, wie wir gesehen haben.

Solche Menschen, die das ewige Evangelium annehmen, werden sicherlich nicht verlorengehen, aber zur Versammlung Gottes gehören sie aus dem erwähnten Grund nicht, auch nicht in der Ewigkeit. Nach der Entrückung der Gläubigen wird Gott wieder viele Heilige auf der Erde haben und sie in Sein Reich einführen. Und wenn Er dann zur Zeit des Tausendjährigen Reiches Seinen Geist auf sie, ja „auf alles Fleisch“ ausgießen wird (Apg 2,17; Hes 36,27), so ist das trotz aller Erhabenheit nicht die hohe Segnung der persönlichen Innewohnung des Heiligen Geistes, wie wir sie heute kennen (1. Kor 3,16; 6,19). Dieses Vorrecht ist allein den Gläubigen der Gnadenzeit vorbehalten, und deswegen bilden nur sie die Versammlung des lebendigen Gottes – in dieser Zeit und in der Ewigkeit (Off 21,3). Es ist die Absicht Gottes, die Vorzugsstellung der >Hütte Gottes< gegenüber allen anderen Erlösten aller Zeitalter, den >Menschen<, in alle Ewigkeit aufrechtzuerhalten. Wer könnte die Tiefe Seines Ratschlusses ermessen?

ChB

Einordnung: Ermunterung + Ermahnung, Jahrgang 1997, Seite 148

Bibelstellen: Mt 18.10.11; 1Kor 12, 13

Stichwörter: Braut Christi, Heiliger Geist, Heimgang, Kinder