Fragen und Antworten
Frage: Verbietet Jakobus 5,12 jeden Schwur, z.B. auch den vor Gericht?
Antwort: Nach meiner Ansicht bezieht sich die Stelle in Jakobus 5 ebenso wie die in Matthäus 5 ausschließlich auf die leichtfertige, unehrerbietige Beteuerung oder gar Verwünschung, wie sie damals besonders unter den Juden üblich waren. Da es aber allgemein die Gewohnheit des Menschen ist, die Wahrheit eigener Aussagen auf diese Weise zu unterstreichen, stehen auch die Christen in Gefahr, dasselbe zu tun. Doch in beiden Stellen haben wir keine Bezugnahme auf einen Schwur vor einem Richter oder der Obrigkeit. Wie besonders Matthäus 5 zeigt, ist es ganz eine Frage der Wahrhaftigkeit unserer Mitteilungen, nicht die Erklärung vor einem Richter. Der Herr selbst schwieg vor dem Hohenpriester, bis er beschworen wurde. Der Schwur ist in solch einem Falle die ernste Intervention (Dazwischenkunft) der Autorität Gottes in jenen, die Seine Diener in dieser Welt sind. Es ist von größter Bedeutung, daß Christen nicht in die Rechte Gottes, in dieser Welt zu regieren, eingreifen, indem sie ihre christliche Stellung geltend machen. Des Richters Platz ist nicht der ihrige; aber weil sie wissen, daß Gott in ihrem eigenen Platz ist, sind sie auch gehalten, Gott in dem Platz der Autorität in dieser Welt anzuerkennen. Es gibt diese beiden Bereiche. Sie sind in dem einen und haben Verständnis darüber, daß sie auch berufen sind, Gott in dem anderen anzuerkennen.
Einen von einem Richter geforderten Schwur abzulehnen ist ungesetzlich und, wie ich glaube, unchristlich, obwohl das persönliche Gewissen beachtet werden muß. Dieselbe Sache, die mich hindern würde, selbst ein Richter zu sein (weil es ein anderer Bereich der Autorität Gottes ist als der, in dem ich mich befinde), würde mich veranlassen, jene Autorität an jenem Platz anzuerkennen.
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