Fragen und Antworten

Sündenvergebung durch die Versammlung

Frage: In Verbindung mit der Fragenbeantwortung über Sündenvergebung auf Seite 373, Jg. 1987, möchte ich eine weitere Frage stellen. Es wird manchmal von solchen, die von der Versammlung als Böse hinausgetan werden mußten, behauptet, Gott habe ihnen auf ihr Bekenntnis vor Ihm hin alle ihre Sünden, die zum Ausschluß geführt haben, vergeben, und so seien sie nun wieder in dem Zustand, in dem sie vor ihrem Ausschluß waren, ob die Versammlung das verstünde oder nicht. Ist das richtig? Kann man den Grundsatz von 1. Johannes 1,9, über den Sie geschrieben haben, so anwenden?

Antwort: Wer so argumentiert, ist in doppelter Hinsicht im Irrtum. Erstens übersieht er, daß 1. Johannes 1,9 nichts mit kirchlicher Zucht zu tun hat, sondern sich (von der grundsätzlichen Anwendung auf den bußfertigen Sünder einmal abgesehen) auf das Handeln Gottes mit Seinen Kindern in Seinen Regierungswegen bezieht. Zweitens verkennt er, daß die Versammlung Gottes Macht hat, auf der Erde Sünden in administrativer Weise zu „behalten“ und zu „vergeben“ (Mt 18,18; Joh 20,23), und daß Gott die Zuchthandlung einer örtlichen Versammlung, die kraft der Autorität des in ihrer Mitte weilenden Herrn gehandelt hat, im Himmel anerkennt. „Wahrlich, ich sage euch: Was irgend ihr auf der Erde binden werdet, wird im Himmel gebunden sein, und was irgend ihr auf der Erde lösen werdet, wird im Himmel gelöst sein.“ Das sind die Worte des Herrn Jesus.

Gewiß, die Versammlung kann nicht in bezug auf den Himmel Sünden vergeben, aber sie hat die Befugnis, darüber zu entscheiden, wer „drinnen“ und wer „draußen“ ist. Das bedeutet, ihr „Binden“ und „Lösen“, ihr „Behalten“ und „Vergeben“ von Sünden bezieht sich auf den ihr von Gott anvertrauten Bereich der Gemeinschaft hier auf Erden. Und wenn auch eine kirchliche Zuchthandlung von der Welt oder von dem unter Zucht Gestellten als schwächlich oder wirkungslos abgetan werden mag, in Wahrheit stellt sie, wenn sie unter der Leitung des Heiligen Geistes ausgeübt wird, einen Akt der Macht dar; denn keine andere Macht auf Erden kann sie ungültig machen.

Es kann natürlich sein, daß der unter Zucht Gestellte -Gott gebe es mehr! – durch das Wirken der Gnade Gottes

zur Einsicht seiner Sünde gekommen ist und sie vor Gott bekannt hat. Dann hat Gott ihm in bezug auf Seine Regierungswege mit ihm vergeben. Gott sei Lob und Dank, daß dies so ist! Aber trotzdem ist die Person noch „draußen“ und, was ihr Verhältnis zur Versammlung angeht, durchaus nicht in dem Zustand wie vor dem Ausschluß. Solange ihr die Versammlung nicht „vergeben“ hat (2. Kor 2,7. 10), hat auch Gott ihr in dieser Hinsicht nicht vergeben. Dennoch zu behaupten, man sei wieder „in Gemeinschaft“, obwohl die Versammlung noch nicht „gelöst“ hat, verrät nicht nur Unkenntnis der Gedanken Gottes, sondern einen schlechten Herzenszustand. Denn solch eine Haltung untergräbt die Autorität der Versammlung mit dem Herrn in der Mitte. Das aber gerade wird Gott nie, nie tun. ChB

Einordnung: Ermunterung + Ermahnung, Jahrgang 1988, Seite 83

Bibelstellen: Mt 18, 18