Fragen und Antworten

Evangeliumsverkündigung

Frage: Man hört manchmal unter Gläubigen die Ansicht, daß es nicht gut sei, das Evangelium in Verbindung mit der örtlichen Versammlung zu verkündigen bzw. verkündigen zu lassen, weil die Versammlung als solche nichts verkündigt und die Verkündigung des Evangeliums eine rein persönliche Sache sein. Ist das richtig?

Antwort: Ja, es ist richtig, daß die Versammlung als solche nicht evangelisiert und daß die öffentliche Verkündigung des Evangeliums Aufgabe derer ist, die der Herr dazu berufen und befähigt hat – der Evangelisten. Aber es ist nach meinem Dafürhalten überspitzt und ungesund, die Verkündigung des Evangeliums durch eine Gabe in Verbindung mit einer örtlichen Versammlung allein aus dem Grund abzulehnen, weil es nicht Sache der Versammlung sei, das Evangelium zu verkündigen. Diese Argumentation geht am eigentlichen Ziel vorbei.

Wir wissen, daß die Versammlung auch nicht lehrt, sie wird vielmehr belehrt durch von Gott gegebene Gaben. Das schließt aber doch nicht aus, daß ein Lehrer seinen persönlichen Dienst in Verbindung mit einer örtlichen Versammlung ausübt. Er hat es vielleicht auf dem Herzen, den zerstreuten Kindern Gottes in der Stadt X die reine Lehre des Wortes Gottes vorzustellen; oder es ist das Anliegen der dortigen Brüder, daß das geschieht. Und so bitten sie ihn: „Komm herüber nach Macedonien und hilf uns!“ (Apg 16,9), weil es ihnen selbst an der notwendigen Gabe mangelt. Dürfen sich die Brüder und die Geschwister des Ortes nicht mit dem Bruder einsmachen, der den Dienst tun will? Dürfen sie ihm nicht jede Hilfestellung gewähren, deren sie fähig sind, damit alles zur Ehre Gottes ausschlägt?

Ebenso verhält es sich mit der Verkündigung des Evangeliums. Natürlich ist und bleibt es die Aufgabe und das Vorrecht jedes Kindes Gottes, persönlich die Botschaft von Christus weiterzutragen. Doch wir reden jetzt von der öffentlichen Verkündigung, und dazu ist eine Gabe notwendig. Und der in den Himmel aufgefahrene Herr hat außer Hirten und Lehrern der Versammlung auch Evangelisten gegeben (Eph 4,11).

Wenn nun ein Evangelist in Verbindung mit einer örtlichen Versammlung in deren Versammlungsraum oder in einem „neutralen“ Saal die gute Botschaft verkündigt, dann verkündigt keineswegs die Versammlung das Evangelium, ebensowenig wie sie in dem vorigen Fall lehrt. Der Dienst geschieht vielmehr in der persönlichen Verantwortlichkeit des Knechtes Gottes, den Er benutzt.

Aber die Geschwister der örtlichen Versammlung dürfen sich mit der Arbeit am Evangelium, die der Bruder verrichtet, einsmachen, dürfen im Gebet mitkämpfen, dürfen einladen und Menschen herzuführen, damit sie unter das Wort kommen und errettet werden oder das Heil besser erfassen lernen, falls sie schon errettet sind. Kann es etwas dem Herrn Wohlgefälligeres geben, als wenn die Seinen an dem Evangelium teilnehmen und in dem Evangelium mit dem Arbeiter mitkämpfen? Die Philipper hatten das getan, und der Apostel Paulus gedachte dessen mit Freuden (Phil 1,4.5.27;4,3).

Der Herr hat uns in der Verkündigung des Evangeliums volle Freiheit gegeben, Er hat in Seinem Wort in keiner Weise Einschränkungen in der Art niedergelegt, wie sie dem Fragesteller nahegekommen sind und ihn beunruhigt haben. Laßt uns auf der Hut sein davor, eine Wahrheit Gottes gegen eine andere auszuspielen, das eine an die Stelle des anderen zu setzen! Es führt nur zum Unheil und zur Sektiererei.

Laßt uns alles ablehnen, was die Versammlung von dem Interesse an dem Evangelium und der Liebe zu Seelen trennt! Denn kaum etwas weitet das Herz mehr als die Liebe zu Seelen. Auch ist es unumstritten, daß es für eine örtliche Versammlung geradezu gesund und heilsam ist, wenn die Herzen der Gläubigen an dem Evangelium teilnehmen: Sie werden in einer Weise zusammengebunden, wie es durch fast nichts sonst erreicht wird. Der Herr bewahre uns in Seiner Gnade vor Engherzigkeit, die wir mehr als alles zu fürchten haben! ChB

Einordnung: Ermunterung + Ermahnung, Jahrgang 1989, Seite 177

Bibelstellen: Eph 4, 11

Stichwörter: Evangelisation