Bibelauslegung

Eintritt in das Heiligtum

Lasst uns hinzutreten mit wahrhaftigem Herzen, in voller Gewissheit des Glaubens, die Herzen besprengt und so gereinigt vom bösen Gewissen und den Leib gewaschen mit reinem Wasser“ (Heb 10,22).

Um ins Heiligtum, also vor Gott hintreten zu können, sind zwei Dinge erforderlich: Wir müssen sowohl die nötige Qualifikation besitzen als auch in einem angemessenen praktischen Zustand sein. Dieser Vers beschreibt beides: zuerst den praktischen Zustand und dann die Qualifikation.

Wir beginnen mit der Qualifikation. Zunächst müssen unsere Herzen besprengt und so vom bösen Gewissen gereinigt sein, was eine Anspielung auf die Einweihung der israelitischen Priester ist (2. Mo 29,21). Für uns ist es ein deutlicher Hinweis auf die Wirksamkeit des Blutes Christi, wodurch der Gläubige kein Gewissen von Sünden mehr hat, weil Christus durch sein einmaliges Opfer diejenigen vollkommen gemacht hat, die geheiligt werden (V. 2.14).

Außerdem muss unser Leib mit reinem Wasser gewaschen werden, eine ebenso deutliche Anspielung auf die Priesterweihe (2. Mo 29,4) und für uns ein Bild der neuen Geburt. Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass in Johannes 13,10, wo der Herr zu Petrus sagt: „Wer gebadet ist, hat nicht nötig, sich zu waschen, ausgenommen die Füße“, dasselbe Wort verwendet wird. Auch diese Stelle spielt ja auf die Einweihung der Priester an, denn die Waschung ihres Körpers musste ebenfalls nicht wiederholt werden, nur die Waschung der Hände und Füße am kupfernen Waschbecken.

Die wesentliche Qualifikation für den Eintritt in das Heiligtum ist also, von neuem geboren zu sein und, was das Gewissen betrifft, unter der reinigenden Wirkung des kostbaren Blutes Christi zu stehen.

Damit einhergehen muss ein entsprechender Herzenszustand. Erstens ein „wahrhaftiges Herz“, ein Herz, das nichts vor Gott verbirgt, sondern im Licht seiner Gegenwart die innersten Geheimnisse offenbart hat. Ein Herz also, das uns nicht verurteilt, weil alles gemäß der Heiligkeit des Heiligtums beurteilt wurde: „Geliebte, wenn unser Herz uns nicht verurteilt, so haben wir Freimütigkeit zu Gott“ (1. Joh 3,21).

Außerdem müssen wir „in voller Gewissheit des Glaubens“ hinzutreten. Wir benötigen ein absolutes Vertrauen in die Gnade und Liebe dessen, dem wir nahen. Wir müssen wissen, dass, selbst „wenn unser Herz uns verurteilt, Gott größer ist als unser Herz und alles kennt“ (1. Joh 3,20).

Die Lektion dieses Verses ist also, dass uns unsere Stellung ein unwiderrufliches Anrecht auf den Zutritt zu Gott gibt, dass aber zugleich ein entsprechender geistlicher Zustand nötig ist, um dieses Vorrecht auch in der Praxis ausüben zu können.

Durch den Tod Christi gibt es einen lebendigen Weg in die Gegenwart Gottes.

 

Ich aber, Gott zu nahen ist gut für mich.

Psalm 73,28

Edward Dennett

Einordnung: Im Glauben leben, Jahrgang 2022, Heft 5, Seite 28

Bibelstellen: Hebräer 10,2.14.22; 2. Mose 29,4.21; Johannes 13,10; 1. Johannes 3,20.21;

Stichwörter: Gewissen, Glauben, Heiligtum, Opfer, Reinigung, waschen